soziale Dienstleistungen

 
Rechtsberatung

  • im Rahmen des RDG
  • durch kooperierende Anwälte

Rosengarten 7  -  52146 Würselen
Telefon: (02405) 47 97 88
Telefax: (02405) 42 65 61

DOWAS ist ein gemeinnütziges
soziales Non-Profit-Unternehmen

Wer niemanden an seiner Seite hat ist immer alleine!

DOWAS hilft, denn ...

... diese Fragen und mehr beantwortet DOWAS kostenlos und unverbindlich.

Wir hören Ihnen zu, erfragen wichtige Details und sagen dann genau:

  • Bei diesem Problem kann ein Anwalt so und so helfen!
  • Die Beauftragung von einem Anwalt wird voraussichtlich ____ kosten (Ggf. müssen Sie auch gar nichts bezahlen!)

oder

  • Wir empfehlen in diesem Einzelfall, die Sache selber auf diesem Weg ___ zu lösen.
  • Wir können als DOWAS helfen, die Sache zu lösen, auf menschlichem Wege, (noch) ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Diese Steitschlichtung kann meist problemlos im Rahmen des neuen RDG geleistet werden.

Am 01.07.2008 wurde das bis dahin gültige RBerG durch das RDG abgelöst!

Dieses neue Gesetz ermöglicht uns legale Rechtsberatung zu leisten, wenn bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind. Diese Rahmenbedingungen wurden in unsere Vollmacht integriert und in der "RDG-Erklärung" besonders berücksichtigt.

Unverändert bleibt, dass DOWAS keine Anwaltskanzlei ist. Wir betreuen ausschließlich soziale Mandate, keine reinen Rechtsangelegenheiten. Sollte sich heraussetellen, dass das Problem eher rein rechtlicher Natur ist, helfen wir, einen geeigneten Rechtsanwalt zu beauftragen.

Erfolgsaussichten o. a. Vorabinfos können (nur) insofern gegeben werden, als nach bereits erfolgten Urteilen in ähnlichen Angelegenheiten gesucht wird und diese Suchergebnisse mitgeteilt werden. Diese Beratung versteht sich aber mehr als "Internetrecherche" als als "Rechtsberatung".
Außerdem händigen wir Infobroschüren z. B. des Justizministeriums des Landes NRW aus, in denen einzelne Fragestellungen erörtert werden, z. B.:

  • "Was Sie über die Sozialgerichte wissen sollten."
  • "Was Sie über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten."
  • "Was Sie über das Eherecht wissen sollten."
  • "Was Sie über den Strafprozess wissen sollten."
  • "Was Sie über die Staatsanwaltschaft wissen sollten."
  • "Was Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten."
  • "Was Sie über die Gerichtshilfe wissen sollten."
  • "Was Sie über das Mietrecht wissen sollten."
  • "Was Sie über das Kleingedruckte wissen sollten."
  • "Was Sie über den Mahnbescheid wissen sollten."
  • "Was Sie über die Zwangsvollstreckung wissen sollten."
  • "Was Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren wissen sollten."
  • "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten."

Eine juristische Beratung, wie man sie von einem Rechtsanwalt erwarten darf, findet durch DOWAs nicht statt. Selbst bei Mandanten, die einem bestimmten engen Personenkreis i. S. d. § 6 Abs. 2. Satz 1 und § 9 Abs. 3 RDG angehören, wird DOWAS stets auf die Beratung durch Rechtsanwälte oder geeignete Stellen verweisen.

Dowas tritt auch nie als Rechstanwalt auf, sondern allenfalls als Mediator oder in anderer Form der alternativen Streitschlichtung (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG).

Egal wie Sie sich entscheiden, durch unsere Vorarbeit ersparen Sie sich unnötige Wege und Sie optimieren Ihr Gesamtergebnis.

Ihre Papiere für den Anwalt können wir fachgerecht vorbereiten. Z. B. helfen wir bei der Beantragung von "Beratungsscheinen" oder Prozesskostenhilfe.

Wenn eine gemeinsame Tätigkeit von Anwalt und Sozialdienst sinnvoll ist, wird diese von uns koordiniert - sofern Sie dieses erlauben und wünschen.

Wir bereiten Akten vor, denen der Anwalt stichhaltige Gründe für seine Argumentation entnehmen kann.

Berichte ganz konkreter Fälle, in denen DOWAS helfen konnte: Hier geht's zu konkreten Fallberichten!
Link zum Impressum!