soziale Dienstleistungen

Fall 204

Rosengarten 7  -  52146 Würselen
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DOWAS ist eine gemeinnützige
soziale Non-Profit-Organisation.

19jährige russische Schülerin weiß nach Rausschmiss durch die Eltern, nicht wohin und wie sie weiter leben soll.

Die 19jährige Tochter von russischen Asylanten wird von den Eltern über einen Anwalt rausgeschmissen, also der Wohnung verwiesen. Sie hat zwar einige Wochen Zeit, für den Auszug, hat aber sonst wenig Hilfe zu erwarten.

Sie hat Angst, zum Sozialamt zu gehen, weil ihr Einbürgerungsverfahren noch läuft und möglicherweise - so glaubt sie - der Bezug von Solzeilleistungen dieses gefährden könne.

Die Abiturientin ist verzweifelt und bittet DOWAS um Hilfe.

DOWAS analysiert zunächst die allgemeinen Verhältnisse. DOWAS spricht mit den Eltern und dem Anwalt der Eltern, ein Verlust der Wohnung der Tochter ist aber unvermeidbar.

Nach Gesprächen mit der Mandantin darf DOWAS die Behörden informieren. Wir müssen zunächst die behördliche Zuständigkeit prüfen lassen, da die junge Frau bisher nicht behördlich in Erscheinung trat. Auch das Jugendamt kennt sie nicht, was für die Mandantin spricht, aber alles schwieriger macht. Das Sozialamt lässt zunächst die Schüler-BAFÖG-Stelle prüfen. Beide Behörden sehen zudem Schwierigkeiten durch die schwebende Staatsangehörigkeitsfrage, wodurch das Ausländeramt zugeschaltet wird. Die Beteiligung von Kreisbehörden und den kommunalen Behörden in der Stadt der Wohnung verkomplizieren die Sachlage. Der geplante Wohnungswechsel vom bisherigen Wohnort der Eltern im Kreis Aachen in eine kleine 1-Personen-Wohnung oder WG in der Stadt Aachen bildet das 'I-Tüpfelchen' der Zuständigkeitsprüfungs-Problematik.

DOWAS hilft währenddessen der Schülerin, eine Wohnung zu finden. Wir nutzen das Internet und zeigen und Erklären der jungen Frau die Schwarzen Bretter der Aachener Universität als Wohnungs- und WG-Börse für Studenten und Abiturienten. Wir belgleiten Sie bei der ersten Wohnungsbesichtigung. Wir helfen bei der Abwicklung des Mietvertrages mit dem Vermieter durch Begleitung und Durchsicht des Mietvertrages. Schließlich findet die Mandantin eine schöne Wohnung und wickelt selber mit wenig Unterstützung alle weiteren Schritte ab.

Anschließend wenden wir uns an die Behörde, die inzwischen die - zumindest vorübergehende - Zuständigkeit erklärt hat und Bewirken die Sicherung der Wohnungsmietzahlungen und eines Abschlages, von dem die Abiturientin leben kann.
Leider dauert es trotz Tätigwerdens eines Rechtsanwalts und mehrerer Widersprüche auf diverse Änderungsbescheide 4 (!) Monate, bis die junge Frau die ihr zustehenden ALG-II Leistungen korrekt erhält.

Bei einem von der Schülerin gewünschten Schulwechsel kann DOWAS trotz teilweiser vorgetragener rechtlicher Bedenken einer Schule die Aufnahme an einer anderen Aachener Schule bewirken.

Der weitere Verlauf bleibt unproblematisch. Die junge Russin ist als Schülerin der 12. Jahrgangsstufe in der Lage, deutsch zu sprechen und Behördenbriefe zu verstehen. Sie wurde persönlich den Mitarbeiter in der zuständigen Behörde vorgestellt, die sich im Weiteren um sie kümmern. DOWAS bleibt lediglich als Kontaktstelle und Ansprechpartner im Fall von Schwierigkeiten erhalten. Außerdem beantworten wir Fragen zu Behördenbescheiden, wenn die Mandantin unsicher ist, ob das Amt richtig entschieden hat oder ob die erteilte Antwort so stimmt.

Kosten entstanden keine für die junge Frau. Die Arbeit von DOWAS wurde komplett kostenlos erledigt. Wir danken den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Kreisverwaltung für die engagierte Mitarbeit in diesem ungewöhnlichen Fall der Zuständigkeitsfrage und für die weitere Betreuung.

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